Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), verankert mit dem § 37b SGB V im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, ist seit April 2007 ein eigenständiger Leistungsanspruch für gesetzlich Krankenversicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung. Die SAPV soll bei Bedarf subsidiär zur allgemeinen Palliativversorgung erbracht werden – angepasst an die regionale Bevölkerungsstruktur und vernetzt mit vorhandenen Strukturen des Gesundheits- und Sozialsystems.
Den „besonderen Belangen von Kindern“ ist dabei laut Gesetzgeber Rechnung zu tragen. Da für die pädiatrische Palliativversorgung zahlreiche Besonderheiten gegenüber den Erwachsenen gelten – etwa bezüglich des Krankheitsspektrums oder der Symptompräsentation –, bedarf es dazu spezieller pädiatrischer Palliative Care Teams. Aus diesem Grunde streben Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) gesonderte Verträge mit den Kostenträgern an.
Auch von der im Dezember 2008 ins Leben gerufenen Pädiatrischen Palliativ AG Niedersachsen wurde dazu ein Konzept für die SAPPV erarbeitet. Um eine zeitnahe Umsetzung der SAPPV in Niedersachsen zu erreichen, sieht dieses Konzept zunächst eine Kooperation zwischen dem Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V. als gemeinsamer Koordinierungsstelle und verschiedenen regionalen Teams in der Region vor.
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