Seit dem 1.4.2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche ambulante Betreuung durch spezialisierte Palliativmediziner und -pflegedienste (§37b SGB V SAPV).
Die Umsetzung dieses Anspruchs ist für Kinder und Jugendliche besonders aufwendig. Zum Einen haben die Kinder meist seltene Erkrankungen, zum anderen sind die Wege in einem Flächenland wie Niedersachsen weit und die Zahl der Spezialisten gering.
Deshalb haben sich in der Pädiatrischen Palliativ-AG Niedersachsen/Bremen spezialisierte KinderärztInnen aus den großen niedersächsischen Kinderkliniken, ambulante Kinderkrankenpflegedienste, Vertreter aus Kinderhospizdiensten und psychosozialen Diensten vereint, um mit Unterstützung des Netzwerks für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V. die flächendeckende Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen zu sichern.
Nachdem einige Hindernisse und Verzögerungen überwunden werden konnten, wurde jetzt eine Einigung erzielt, die einen Vertragsabschluß und damit die Umsetzung eines wichtigen Behandlungsangebotes für Familien mit schwerkranken Kindern in den nächsten Wochen vorsieht.
Bislang basiert die medizinische und pflegerische Spezial-Versorgung sterbender Kinder in fast allen Regionen Deutschlands auf Ehrenamtlichkeit, Spenden oder Pilotprojekten. Mit der jetzt erzielten Vereinbarung finanzieren in Niedersachsen - neben Bayern - erstmals die Krankenkassen ein modellhaftes Versorgungsnetz für die flächendeckende Versorgung sterbenskranker Kinder und Jugendlicher im ganzen Bundesland.